SEKTORALER HEILPRAKTIKER
Schneller zur Physiotherapie – ohne den Umweg über eine ärztliche Verordnung
Sie haben akute Rückenbeschwerden, die Schulter macht plötzlich Probleme oder eine Bewegung schmerzt – aber der nächste Termin beim Haus- oder Facharzt ist erst in einigen Wochen?
Dann möchten Sie vor allem eines: Wissen, was los ist – und möglichst schnell etwas dagegen tun.
Durch unsere Zulassung als sektorale Heilpraktikerinnen für Physiotherapie können wir Sie im physiotherapeutischen Bereich auch ohne vorherige ärztliche Verordnung untersuchen und behandeln. Das bedeutet für Sie: kurze Wege, weniger Bürokratie und ein schnellerer Einstieg in eine gezielte physiotherapeutische Behandlung.
Ohne Arztverordnung bedeutet bei uns niemals: ohne gründliche Untersuchung. Gerade wenn Sie ohne vorherige ärztliche Diagnostik zu uns kommen, schauen wir besonders sorgfältig hin. Bevor eine Behandlung beginnt, stehen deshalb eine ausführliche Anamnese und ein differenzierter physiotherapeutischer Befund.
Wir möchten verstehen: Wo genau liegt Ihr Problem? Wie haben die Beschwerden begonnen? Welche Bewegungen lösen sie aus? Welche körperlichen Einschränkungen bestehen? Und gibt es Hinweise darauf, dass zunächst eine weiterführende ärztliche Abklärung erforderlich ist?
Erst verstehen. Dann behandeln.
Zur Beurteilung können wir unsere physiotherapeutische Untersuchung durch apparative Check-ups und Funktionsmessungen ergänzen, wenn diese für Ihre Fragestellung sinnvoll sind. So entsteht nicht einfach „irgendeine Behandlung“, sondern ein therapeutischer Weg, der sich an Ihrem individuellen Befund orientiert.
Und wenn wir der Meinung sind, dass ein Arzt draufschauen sollte?
Dann sagen wir Ihnen das. Unsere sektorale Heilpraktikererlaubnis ersetzt nicht die Zusammenarbeit mit Ärzten – sie ermöglicht uns vielmehr, innerhalb unseres physiotherapeutischen Kompetenzbereichs eigenverantwortlich zu handeln. Ergeben Anamnese oder Befund Hinweise, die einer ärztlichen oder fachärztlichen Abklärung bedürfen, empfehlen wir diese ausdrücklich.
Schnell behandeln bedeutet für uns niemals, medizinische Sorgfalt abzukürzen.
Ihre individuelle HP-Verordnung
Nach abgeschlossener Anamnese und Befunderhebung können wir im Rahmen unserer sektoralen Heilpraktikererlaubnis die für Sie geeigneten physiotherapeutischen Maßnahmen festlegen. Dabei sind wir nicht an die vorgegebene Behandlungsmenge einer klassischen vertragsärztlichen Heilmittelverordnung gebunden.
Harriet Menk und Petra Einloft verfügen über die entsprechende Zulassung als sektorale Heilpraktikerinnen für Physiotherapie.
Und die Kosten?
Die Behandlung erfolgt grundsätzlich als Privatleistung. Je nach persönlichem Versicherungsvertrag können private Krankenversicherungen oder Zusatzversicherungen mit Heilpraktikerleistungen Kosten ganz oder teilweise übernehmen. Eine Erstattung sollte deshalb vor Behandlungsbeginn direkt mit der eigenen Versicherung geklärt werden. Auch bei einer gesetzlichen Krankenkasse kann eine individuelle Anfrage gestellt werden; daraus ergibt sich jedoch kein genereller Anspruch auf Kostenübernahme.
Der große Vorteil für Sie
Beschwerden haben. Bei uns melden. Untersuchen lassen. Und – wenn physiotherapeutisch sinnvoll – direkt mit der Behandlung beginnen.
Ohne erst mehrere Wochen auf einen Facharzttermin und anschließend möglicherweise nochmals auf den Therapiebeginn warten zu müssen.
Schnell und unbürokratisch – aber niemals leichtfertig.
SEKTORALER HEILPRAKTIKER BEI KONZEPTVITAL
Direkter Zugang zur Physiotherapie.
Gründliche Anamnese.
Sorgfältiger Befund.
Bei Bedarf apparativ unterstützte Check-ups.
Individuelle Therapie.
Damit Sie bei Beschwerden nicht nur auf einen Termin warten müssen – sondern möglichst schnell den richtigen nächsten Schritt gehen können.