SEKTORALER HEILPRAKTIKER

Der sektorale Heilpraktiker für Physiotherapie

Die Erlaubnis als Heilpraktiker tätig zu sein, berechtigt uns, Ihre Therapie ohne ärztliche Verordnung durchzuführen.

Die HP = Heilpraktiker Verordnung

Praktisch für Sie… – wir stellen sie aus und Sie können auf Rezept Ihre Therapie erhalten!

Harriet Menk und Petra Einloft sHPPhysiotherapie

Der Beschränkung „sektoraler Heilpraktiker für Physiotherapie“ begrenzt das erlaubte Therapiespektrum auf Maßnahmen, die Teil der physiotherapeutischen Ausbildung sind und/oder zum üblichen physiotherapeutischen Therapiespektrum gehören.

Die Behandlung durch einen Physiotherapeuten mit der Zulassung zum HP-PT ermöglicht Ihnen eine Abrechnung über eine Zusatzversicherung für Heilpraktiker. Die Höhe der Erstattung richtet sich nach dem von Ihnen mit Ihrer Versicherung abgeschlossenen Vertrag.

Grundsätzlich kann der Patient auch eine Einzelanfrage bei seiner gesetzlichen Krankenversicherung machen – diese entscheidet oft im individuellen Fall zugunsten des Patienten.

Das bedeutet für Sie, dass wir Ihnen Ihre Therapie ganz nach Ihren individuellem Krankheitsbild verordnen können, ohne, dass eine vorgegebene Menge an Behandlungen durch einen bundeseinheitlichen Heilmittelkatalog bestimmt wurde oder eine „Heilmittel-Budgetierung“ greift.

Wir sind jedoch deutlich bestrebt, eine Therapie nicht gegen den Willen des Arztes sondern in Übereinstimmung und enger Zusammenarbeit durchzuführen!

Die Wahl der geeigneten therapeutischen Interventionen erfolgt mit Ihnen nach abgeschlossener intensiver Anamnese, physiotherapeutischer Befund-Diagnose und intensiver Beratung.

Bezüglich einer individuellen Kostenübernahme wenden Sie sich bitte am besten vor Behandlungsbeginn an Ihre Zusatzversicherung oder gesetzliche Krankenkasse.

Ansonsten gilt das Rezept als reine Privatzahlerleistung.

 

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