PRIVATPATIENTEN
INFOS ZUR BEHANDLUNG
INFOS ZUR BEHANDLUNG
Sichern Sie sich Ihre bestmögliche Gesundheit – denn Sie ist es wert!
Eine einfache Lösung, um Schmerzfreiheit zu erlangen, ist der Weg über Tabletten oder gar Spritzen. Doch die Resultate sind weder von langer Dauer, noch wird die Ursache bekämpft. Ihr behandelnder Therapeut bietet Ihnen hingegen eine qualitativ hochwertige Behandlung und begleitet Sie auf dem Weg zu einer langfristigen und nachhaltigen Lösung, ganz ohne Schmerzmittel.
Qualität, die sich sehen lassen kann!
Seien Sie es sich wert und nehmen Sie sich die Zeit für Ihren Körper! Ein hohes Maß an Qualität sollte im Bezug auf Ihre Gesundheit nicht zu kurz kommen – und diese darf auch einen angemessenen Preis haben. Sparen kann gut und sinnvoll sein, allerdings nicht, wenn es um die Funktionsfähigkeit des eigenen Körpers geht.
Individuelle Therapie
Ihr Therapeut erstellt den für Sie optimalen Therapieplan. Das Ziel ist, dass der für Sie beste Lösungsweg gefunden wird. Dies erfordert Kompetenz und Fachwissen. Ihr Therapeut legt dafür im Rahmen Ihres Rezeptes die Behandlungsmethode, Häufigkeit und Intensität fest. Seien Sie deshalb ehrlich zu sich selbst:
Wollen Sie das günstigste Angebot oder die höchste Kompetenz?
Der richtige Einstieg in Ihre Behandlung
Die Leistungen einer Therapie unterscheiden sich. Wenn Ihr Arzt Ihnen ein Rezept ausstellt, legt er lediglich den Therapierahmen fest. Die Ausgestaltung und Umsetzung erfolgt durch den Therapeuten. Erfragen Sie deshalb nicht nur den Preis der Behandlung, sondern ebenfalls, welche Leistungen Sie dafür erhalten!
PREISGESTALTUNG
Fakten zu Privatpreisen
Der erste Schritt ist getan, Sie haben sich für eine therapeutische Praxis entschieden, die auf Ihr Anliegen spezialisiert ist. Nun geht es um die Preise. Ärzte rechnen Privatrezepte in der Regel mit dem 2,3-fachen des Kassensatzes ab. Im Heilmittelbereich werden die Privatpreise ebenfalls von jeder Praxis selbst aufgestellt. Die Preise einer Therapiepraxis spiegeln deren Behandlungsqualität, Ausstattung, Therapeutenqualifikation und noch einige weitere Faktoren wider. Dementsprechend ergibt sich auch hier eine Preisspanne. Auch heute ist es leider noch so, dass niemand, weder Therapeut noch Versicherter, genau voraussagen kann, in welcher Höhe die privaten Krankenkassen die Kosten der Therapie tragen, da dies von vielen verschiedenen Faktoren abhängt. Diese Tatsache ermöglicht den privaten Versicherungen, gelegentlich den Preis für die therapeutische Behandlung zu drücken.
Rechtliche Grundlagen Ihrer Behandlung
Bevor Ihre erste Behandlung startet, legt Ihnen die behandelnde Praxis einen Behandlungsvertrag zum Unterschreiben vor. Dieser bildet die Grundlage Ihrer Therapiezeit und wird zwischen Ihnen als Patienten und der Praxis geschlossen: Zum einen bestätigt der Heilmittelerbringer Ihnen gegenüber den vereinbarten Leistungen in vollem Umfang zu erbringen und zum anderen werden Sie als Patient dazu verpflichtet, dem Therapeuten den vereinbarten Preis für die erbrachte Leistung zu zahlen. Dies kommt auch zum Tragen, wenn die Erstattung der privaten Krankenkasse nicht oder nicht in vollem Umfang getätigt wird.
Wussten Sie schon…
dass Ihre Krankenkasse Sie nicht dazu verpflichten kann, das günstigste Angebot zu wählen, um eine Erstattung zu erhalten? Immer mehr Gerichte entschieden in der Vergangenheit, dass dies kein Kriterium sein darf!
Voraussetzungen
Um eine Kostenerstattung erhalten zu können, benötigen Sie zur Vorlage bei Ihrer Krankenkasse lediglich diese zwei essenziellen Dinge:
- eine ärztliche Verordnung (Rezept), welche die Indikation beinhaltet.
- Einen laut dem Gesetz ermächtigten Therapeuten.
Alles noch einmal auf einen Blick
Für Sie als Patient steht im Fokus zuallererst Ihre Gesundheit und Ihr Wohlbefinden. Nachdem Sie nach Erhalt eines Rezeptes durch Ihren behandelnden Arzt die richtige Praxis für sich und ihr Anliegen gefunden haben, beginnen Sie mit der Behandlung. Zu Beginn lässt sich nicht mit Sicherheit sagen, wie hoch die Beteiligung durch Ihre private Krankenversicherung sein wird. Nach dem Abschluss der Behandlung begleichen sie zunächst komplett die entstandenen Kosten. Im nächsten Schritt reichen Sie die dann die ärztliche Verordnung bei Ihrer Krankenkasse ein und erhalten eine Rückmeldung über die Kostenübernahme.
DIE KASSE MACHT PROBLEME
Erstattungsschwierigkeiten?!
Ihr Rezept wurde durch Ihren behandelnden Therapeuten abgeleistet. Im Anschluss erfolgte die Einreichung aller Unterlagen bei Ihrer Krankenkasse. Doch dann passiert nichts?! Die private Krankenversicherung erstattet Ihnen nur einen geringen Teil oder nichts.
Dies kann häufiger passieren, aber es ist dennoch kein Grund zur Sorge!
Wichtig ist, dass Sie reagieren und Ihre Tarifbedingungen prüfen.
Natürlich hängt die Erstattung der Behandlungskosten stark mit der von Ihnen getroffenen Vereinbarung zwischen Ihrem Versicherer und Ihnen als Versicherungsnehmer:in ab. Es ist also immer individuell zu betrachten. Trotzdem möchten wir Ihnen hier ein paar Beispiele verschiedener Urteile und Instanzen zugunsten der Privatpatienten aufzeigen.
Wenden Sie sich nach Ihrer Prüfung und unter Berücksichtigung der Beispiele dann (im Idealfall schriftlich) direkt an Ihre private Krankenkasse und bitten um eine rechtmäßige Erstattung der Behandlungskosten.
Hier finden Sie schnell und unkompliziert mögliche Lösungen:
www.info-privatpreise.de